Technische Universität Chemnitz - Pressestelle Pressemitteilung
vom 16.11.2000
Das öffentliche Ansehen der TU Chemnitz ist in Gefahr
Das Rektorat hat gegen einen ausländischen Studenten Strafantrag gestellt
Gegen den tunesischen Staatsbürger Jamli Samir, Student der TU Chemnitz, beabsichtigt
das Rektorat der TU Chemnitz aus Fürsorgegründen wegen latenter Wiederholungsgefahr von
Tätlichkeiten und Beschimpfungen Jamli Samir´s gegenüber Universitätsmitarbeitern ein
Ordnungsverfahren einzuleiten. Gleichzeitig wurde Strafantrag gestellt.
Zum Hintergrund: Am 22. Oktober 2000 erhielt das Rektorat der Technischen Universität
Chemnitz davon Kenntnis, dass der ausländische Student Jamli Samir auf seiner Homepage
auf dem Server der TU Verleumdungen verbreitet. Nach Sichtung der Homepage verhärtete
sich der Verdacht einer Straftat. Das sichergestellte Material wurde deshalb zur
Überprüfung des Verdachts der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der
öffentlichen Ordnung der zuständigen Behörde übergeben.
Am 27. Oktober 2000 wurde die TU Chemnitz auf einen neuerlich auf diese Homepage
eingestellten Artikel aufmerksam gemacht. In diesem Artikel wurde eine Pressemitteilung
abgegeben, dass vom Ausländeramt des Landkreises Mittlerer Erzgebirgskreis ein Ausländer
zunächst gewaltsam entführt und dann später unter Einsatz von Betäubungsmitteln zu
Tode gefoltert worden sei. Daraufhin wurde noch am selben Tag der Zugriff zu dieser
Web-Seite gesperrt. Nach nochmaliger Prüfung beider Vorfälle wurde deshalb am 01.
November 2000 das Universitätsrechenzentrum angewiesen, dem Studenten die
Zugangsberechtigung zum Internet von den Rechnern der TU Chemnitz aus zu entziehen. Am 02.
November 2000 wurde die Universitätsleitung vom Landeskriminalamt Sachsen informiert,
dass aufgrund der Pressemitteilung auf der Homepage von Jamli Samir wegen übler Nachrede
ermittelt wird.
Jamli Samir wurde in mehreren Gesprächen an der TU Chemnitz auf Möglichkeiten zur
Wiederfreischaltung seines gesperrten Nutzerkennzeichens und der Erteilung der
Zugangsberechtigung hingewiesen. Jamli Samir äußerte sich in zahlreichen Gesprächen
aggressiv und bezeichnete die Vorgehensweise an der TU Chemnitz als ein typisches Beispiel
der in Deutschland bestehenden Ausländerfeindlichkeit und -hetze sowie Einschränkung der
Meinungsfreiheit und gleichzeitig der Ausländerfeindlichkeit der Verantwortlichen der TU
Chemnitz. Dabei wurden diese wiederholt als Verbrecher bezeichnet. Die Situation
verschärfte sich in den letzten Tagen soweit, dass sich Jamli Samir am 14. November 2000
gewaltsam Zugang in Diensträume der Universität verschaffte und Mitarbeiterinnen
tätlich angriff. Von den herbeigerufenen Polizeibeamten wurde er nach begangenen
Tätlichkeiten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zum Polizeirevier Chemnitz-Mitte
überführt. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde dort Jamli Samir das Recht
eingeräumt, einen Rechtsanwalt anzurufen. Unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers
erfolgte die Beschuldigtenvernehmung. Jamli Samir wurde am gleichen Tag aus der
Polizeidienststelle entlassen. Gegen Jamli Samir wird gegenwärtig wegen
Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und
Hausfriedensbruch ermittelt.
Absender: kouchmeshki@bmwi.bund.de
Datum: 9 Jan 2001 13:50:35 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail vom 20.12.2000. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie kann Ihnen im vorliegenden Fall leider nicht weiterhelfen. Einerseits liegen
die Zuständigkeiten für die Hochschulen bei den Bundesländern, andererseits - falls ein
strafrechtliches Verhalten vorliegt - bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Ich bitte
daher um Verständnis, dass wir den von Ihnen dargestellten Sachverhalt weder kommentieren
noch überprüfen können - und regen an, dass Sie sich an die o. g. zuständigen
Stellen/Behörden wenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Gerd Mischkowski
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin