Eckes granini, Hohes C
Sehr geehrter Herr ***,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 10.02.2009. Gern
beantworten wir Ihre Frage zur Herstellung von Säften und dem
Einsatz von Gelatine.
Gelatine wurde bisweilen von unseren Lieferanten bei der
Herstellung von blanken Fruchtsäften eingesetzt. Dies ist in der
Fruchtsaft-Verordnung entsprechend geregelt. Nach dem Stand der
Technik wird die Klärung von Fruchtsäften heute jedoch überwiegend
per Ultrafiltration - also einem rein physikalischen Verfahren -
vorgenommen. Dieses neue Verfahren wird von unseren
Rohstofflieferanten bereits weitgehend eingesetzt. Nur Säfte, die im
Endprodukt absolut blank sein müssen, werden von den Herstellern
eventuell mit Gelatine geschönt. Dieses trifft nur für eine geringe
Zahl unserer Rohstoffe zu.
Im Anhang finden Sie eine Liste, die Ihnen Aufschluss darüber
geben wird, inwieweit unsere Produkte mit Gelatine in Berührung
gekommen sein können.
- Im ersten Tabellenblatt finden Sie alle rein veganen Produkte,
- im zweiten Tabellenblatt sind alle Produkte, die entweder über die
Schönung von Apfelsaft oder durch die Kapselung der fettläslichen
Vitamine mit Gelatine in Berührung gekommen sein können, aufgeführt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr hohes C-Team
Eckes-Granini Deutschland GmbH
Ludwig-Eckes-Allee 6
55268 Nieder-Olm
Diese Produkte enthalten keine
Zutaten oder Zusatzstoffe aus tierischen Quellen.
Weder im Endprodukt noch in irgendeinem Produktionsschritt kommen
aus tierischen Quellen gewonnene Substanzen zur Anwendung.