Emig
August 2013
Sehr geehrter Herr Akkuc,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage.
Zunächst möchten wir Ihnen erläutern, dass Gelatine als
tierischer Bestandteil (1.) zur Klärung von Säften oder (2.) als
Träger für Zusätze verwendet wird.
Zu 1., Klärung: Naturtrübe Säfte, wie zum Beispiel der „Vitafit
Apfelsaft naturtrüb“ oder „Vitafit Orangensaft“ sind nicht geklärt
und daher nicht mit Gelatine behandelt.
Zur Herstellung klarer Säfte wie auch des Zitronen- oder
Pfirsichgrundstoffs in den Eisteevarianten stehen verschiedene
Technologien zur Verfügung. Im klassischen Verfahren werden dem
trüben Saft zunächst Gelatine, Kieselsol und/oder Bentonite
zugesetzt. Kieselsol ist eine wässrige, kolloide Kieselsäurelösung,
unter Bentoniten versteht man eine quellfähige Tonerde. Die Gelatine
wird meistens aus Schweineknochen gewonnen, aber auch Rindergelatine
findet Anwendung. Die Stoffe binden die im Saft vorhandenen
Trubpartikel an sich und diese fallen aus. Über einen Filter wird
dann der klare Saft gewonnen. Neue Verfahren arbeiten mit Hilfe von
Ultrafiltration, d.h. der trübe Saft wird an eine feine Membran
geführt. Alle trüben Partikel können nicht durch diese Membran
gelangen und bleiben zurück. Beide Verfahren werden von unseren
Zulieferern angewendet, so dass die Verwendung von Gelatine bei den
von uns gelieferten klaren Saftprodukten nicht auszuschließen ist.
Zu (2.) Trägerstoff: Wir können nicht ausschließen, dass Gelatine
als Trägerstoff für Zusätze wie Vitamine oder Provitamine eingesetzt
wird.
Die von uns eingesetzten Aromen weisen Alkohol als Lösemittel
auf. Wir möchten Sie jedoch auch darauf aufmerksam machen, dass
Alkohol in Spuren, also in geringsten Mengen, in allen Saftprodukten
und safthaltigen Produkten vorkommt. Nach aktueller Vorschrift sind
maximal 3 g/ltr zulässig, aber reell liegen die Werte weit darunter.
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort geholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen