MM: Sehr geehrter Herr Schmitz, was waren
Ihre Beweggründe für die neuerliche Strafanzeige wegen der Entsendung
der Bundeswehr nach Syrien?
Schmitz:
Das ist eine gute Frage und nicht leicht zu beantworten, denn sind wir
uns als Menschen stets aller Beweggründe unseres Handelns bewusst? Kurz
und gut: Ich glaube, in dieser Zeit ist jeder Mensch, der noch einen
Funken Menschlichkeit in sich hat, ganz einfach dazu aufgefordert, die
Interessen und Politiken zu hinterfragen, die in den letzten Jahren so
viele Länder ins totale Chaos gestürzt haben. Ich maße mir auch nicht an
zu glauben, dass die Probleme dieser Zeit mit solchen Anzeigen gelöst
werden können. Aber eine solche Anzeige kann dazu beitragen den Menschen
die Augen dafür zu öffnen, dass diese höchst aggressive, mit einer
geradezu teuflisch anmutenden Heuchelei getragene „Politik“ der
Regierungen, die an der Destabilisierung von Ländern wie Afghanistan,
dem Irak, Libyen und Syrien mitgewirkt haben, gegen alle geschriebenen
und ungeschriebenen Regeln des friedlichen Zusammenlebens von Menschen
und Völkern verstößt.
MM: Bedarf es gegen solch eine
"teuflisch anmutenden Heuchelei" nicht der Bewusstseinsentwicklung in
der Bevölkerung??
Schmitz: Zu
der Entstehung und Förderung eines solchen Bewusstseins möchte ich
beitragen, denn nur der vereinte Wille aller friedliebenden Menschen und
Völker kann noch bewirken, dass diese militärischen Interventionen in
Staaten wie Syrien endlich aufhören. Es muss eine Angelegenheit aller
redlichen Menschen werden, zu diesen Entwicklungen – die allem Anschein
nach zu einem Rechtsnihilismus in den politischen Eliten der
NATO-Staaten geführt haben - nicht länger zu schweigen. Niemand muss das
geschriebene Recht oder das Völkerrecht studiert haben um in seinem
Herzen erkennen zu können, dass kein Land dieser Erde das Recht hat, das
Leben der Menschen in einem anderen Land zu zerstören nur weil deren
Regierung z.B. eigene legitime Ziele in der Energiepolitik verfolgt.
Allen Menschen sollte bewusst werden, dass diese Verstöße gegen
Völkerrecht und nationales Verfassungsrecht schweres kriminelles Unrecht
verkörpern. Wenn die Verwirklichung solcher Straftatbestände für die
Verantwortlichen dieser Angriffshandlungen keine Konsequenzen mehr
haben, dann ist das geschriebene Recht vollkommen wirkungslos und tot,
und die Menschheit muss sich fragen, wie sie den Frieden in der Welt
besser schützen kann. Das Völkerrecht ist für Staaten wie die USA ganz
offensichtlich nichts, was der eigenen (Außen-)Politik noch irgendwelche
Begrenzungen auferlegen kann. Und es betrifft im Übrigen auch die ganze
Menschheit, wenn Länder wie der Irak, wo z.B. die Funde zu der
sumerischen Hochkultur für das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit
von allerhöchstem Wert sind, in diesem Chaos dann auch noch ihrer
Kulturschätze beraubt werden.
MM: In ihrer Strafanzeige haben Sie
nicht nur die Bundesregierung angezeigt, sondern sie richtet sich auch
„gegen alle Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt, die zur Mitwirkung
an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des
Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a StGB,
Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden
Straftatbestände.“ Wer bleibt denn dann noch, um Ihrer Strafanzeige
nachzugehen?
Schmitz:
Ich möchte diese Frage mal so beantworten: Das ist nicht meine Sorge.
Die Generalbundesanwaltschaft besteht aus vielen Staatsanwälten, und der
Generalbundesanwalt wird sich mit der Frage befassen müssen, wer gegen
die Staatsanwälte seiner Behörde ermittelt, die hier die Ermittlungen
unterlassen haben. Das Problem mag er selbst lösen. Ich behaupte ja
nicht, dass jeder Staatsanwalt beim Generalbundesanwalt für die
behauptete Strafvereitelung im Amt verantwortlich ist. Kein Mensch darf
über dem Gesetz stehen, auch kein Staatsanwalt und auch kein Minister.
Das Problem besteht auch nicht darin, welcher Staatsanwalt und welcher
Strafrichter hier letztlich zuständig sind, sondern dass die
Aufarbeitung von Justizunrecht – durch die Justiz – meines Wissens schon
seit Jahrhunderten überall in der westlichen Welt nie wirklich effektiv
funktioniert hat. Zu diesem Thema könnte man sicherlich Bände füllen und
Promotionsthemen vergeben.
MM: Für Bände haben wir hier nicht den
Rahmen, aber etwas vertiefen würden wir die Frage schon gerne...
Schmitz:
Wer die strafrechtliche Kommentarliteratur zu § 339 StGB (Rechtsbeugung)
kennt, der weiß, dass dieser § nur sehr selten eine praktische Relevanz
erlangt hat. Wer dieses Thema vertiefen möchte, der müsste sich mit
Büchern wie „Furchtbare Juristen: Die unbewältigte Vergangenheit der
deutschen Justiz“ befassen. Den Rahmen dieses Interviews würde das bei
Weitem sprengen.
Ich möchte hier lieber ein positives Signal
senden und auf Folgendes hinweisen: Der letzte meines Erachtens glaubhafte Versuch
und Entwurf zu einem Rechtsstaat mit effektiver Kontrolle aller
staatlichen – auch richterlichen – Gewalt findet sich im angeblich so
dunklen Mittelalter, konzipiert von dem Stauferkaiser Friedrich II. (26.
Dezember 1194 - 13. Dezember 1250), der bekanntlich auch den einzigen
nichtblutigen Kreuzzug geführt hat. Eckpfeiler seines Justizwesens
waren: alle Richter werden vom Kaiser eingesetzt und kontrolliert, alle
Richter müssen nach einigen Jahren den Ort ihrer Zuständigkeit wechseln
(rotieren), kein Richter darf da richten wo er aufgewachsen ist, kein
Richter darf dort wo er richtet gesellschaftliche Bindungen eingehen
(die ihn sofort befangen machen könnten), jedermann kann sich bei
Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden,
jeder Beschwerde wird nachgegangen (waren sie begründet: mit
Konsequenzen für den Richter; waren sie unbegründet: mit Konsequenzen
für den Beschwerdeführer), jede Rechtssache muss, wenn ich mich richtig
erinnere, innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Es ist
bezeichnend, dass es über diese Lichtgestalt des Mittelalters, die das
Kaisertum als eine Einrichtung Gottes in der Welt verteidigt hat, die
dem einfachen Bürger den Zugang zum Recht garantieren soll, nie
angemessen verfilmt worden ist.
MM: Das klingt angesichts des aktuellen
Rechtswesens wie eine Utopie...
Schmitz:
Die Frage ist ja heute so aktuell wie im Mittelalter und zu allen
Zeiten: Was ist der Mensch noch ohne (garantierten) Zugang zum Recht? Im
Grunde ist er dann kein Mensch mehr, da er damit der Grundvoraussetzung
für ein Leben in Würde beraubt worden ist ! Deshalb auch meine Anzeige:
Was zählt das (Völker-)Recht, wenn ein Volk wie das syrische Volk nicht
mehr durch das (Völker-)Recht geschützt wird? Nichts, was noch das
Papier wert ist auf dem es steht. Bitte nicht missverstehen, ich sage
nicht, dass ich „den Kaiser wiederhaben“ will. Ich sage, dass jede Form
staatlicher Gewaltausübung einer effektiven Kontrolle unterliegen muss,
damit jede Form der Korrumpierung staatlicher Macht beseitigt werden
kann.
MM: Was bedeutet das?
Schmitz: Das
bedeutet, dass niemand über dem Gesetz stehen darf und jeder für sein
Handeln verantwortlich sein muss. Besagter Friedrich II. war in solchen
Dingen unbestechlich, und er hat nachweislich auch engste Gefolgsleute
fallen lassen, wenn die ihr Amt bloß zur Selbstbereicherung missbraucht
haben. Meines Erachtens gibt es in Wahrheit nur ein höchstes Gesetz, und
das ist das Gesetz der Menschlichkeit. Es gibt keine Religion, in der
der Glaube an die „Nächstenliebe“ nicht die Kernbotschaft und das
Fundament bildet. Die tiefsten Einsichten in das Wesen des Rechts habe
ich nicht an einer Universität erlangt, sondern in Gesprächen mit einem
Mentor, der selbst nicht Jurist ist und mich u.a. auch besonders auf die
Biographie dieses Stauferkaisers aufmerksam gemacht hat. Soviel zu
meiner Demut als Jurist: der „beste Jurist“, eben der Mensch mit dem
stärksten Geist und mächtigsten Gerechtigkeitssinn, dem ich je begegnet
bin, hat nie Jura studiert.
MM: Deutsche Politiker rühmen sich in
der Auseinandersetzung mit dem Ausland oft damit, dass wir hier eine
unabhängig Justiz hätten. Ist die Justiz wirklich so unabhängig, dass
sie einen Völkerrechtsverstoß der Bundesregierung nachgehen würde?
Schmitz: Die Zukunft wird das zeigen.
Die Vergangenheit bestätigt die Unabhängigkeit meines Erachtens leider nicht. Der
Syrienkrieg ist nicht der einzige Krieg, an dem die Bundeswehr -
völkerrechtswidrig – beteiligt worden ist. Wer sich mit den
völkerrechtswidrigen bzw. illegalen Kriegen der NATO unter deutscher
Beteiligung befasst, der wird keinen einzigen Fall finden, in dem diese
Beteiligung für die jeweilige Regierung strafrechtliche Konsequenzen
hatte. Das kann man nicht alleine mit dem Aufbau der Justiz und mit
einem Hinweis auf die §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
erklären.
MM: Wie soll das Dilemma gelöst werden?
Schmitz: Die Lösung des Problems könnte
meines Erachtens nur in der Ent-Politisierung der gesamten
Justizverwaltung liegen, aber das wäre nur eine wichtige Voraussetzung
für eine wirklich unabhängige Justiz. Meines Erachtens sollte kein
Richter Mitglied in einer Partei sein, und das Parteibuch dürfte niemals
darüber entscheiden, ob ein Richter z.B. in ein Amt bei einem
Bundesgericht berufen wird. Aber die Probleme liegen tiefer. Demokratie
funktioniert nur, wenn alle „Akteure“ wirklich alle demokratisch gesinnt
sind. Und Rechtsstaat funktioniert nur, wenn sich alle Staatsdiener bei
der Pflege und Verteidigung des Rechts niemals von sachfremden
Rücksichtnahmen beeinflussen lassen. Wenn die politische Elite eines
Staates nun mit schlechtem Beispiel vorangeht und sich ganz offen sogar
über das Völker- und Verfassungsrecht hinweg setzt, dann ist die Gefahr
groß, dass dieser Rechtsnihilismus letztlich auf alle Ebenen der
Staatsverwaltung durchschlägt, auch deshalb, weil niemand mehr wagt, das
Gesetz gegen die eigene politische Elite strikt durchzusetzen. Hier
steht jeder in der Verantwortung.
Das Völkerrecht könnte meines Erachtens nur
dadurch gerettet werden, dass auf der gesamten eurasischen Festplatte
eine Friedensallianz entsteht und die europäischen Staaten dann nicht
mehr gegeneinander und gegen ihren russischen Nachbarn ausgespielt
werden können. Solche Allianzen sind in den letzten 120 Jahren immer
wieder vereitelt worden, mit fatalen Konsequenzen für den Weltfrieden.
Es gibt mittlerweile amerikanische Politiker, die offen einräumen, dass
die Verhinderung dieser Allianz in dieser Zeit das Hauptinteresse
angloamerikanischer Außenpolitik war. Wer erfassen kann was das bedeutet
der erfasse es. Die USA müssen sich dem Völkerrecht unterwerfen, anders
geht es nicht. Zudem sollte es kein Volk dulden, dass in den Händen
einzelner Bürger so viel Vermögen akkumuliert werden kann, dass sie
mächtiger werden als eine frei gewählte Regierung. Auf das Schachspiel
übertragen: Wenn der König (der Gesetzgeber/die Regierung) fällt, dann
ist das Spiel für alle Bauern vorbei. Nichts darf einflussreicher und
mächtiger sein als die Kraft, die Recht, Gerechtigkeit und
Menschlichkeit verteidigt. Alles Andere führt früher oder später zu
Fehlentwicklungen und Katastrophen.
MM: Wenn auch Ihre Strafanzeige genau so
abgebügelt wird wie vorangegangene, welche juristischen Möglichkeiten
bleiben dann?
Schmitz: Dann müssten die Menschen in
diesem Land aufstehen und fordern, dass von den Menschen in diesem Land
endlich – in freier Selbstbestimmung – eine Verfassung beschlossen wird,
die eine effektive Kontrolle staatlicher Macht vorsieht. Mein Glaube an
Gott geht aber dahin, dass die Probleme dieser Zeit nicht mehr alleine
durch den Menschen gelöst werden können. Nur das Eingreifen göttlicher
Kräfte, die in der Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit keinen
unredlichen Widerspruch mehr kennen, könnte überall auf der Welt für
Frieden sorgen. Ohne ein solches religiöses Fundament ist es meines
Erachtens
unmöglich, in dieser Zeit geistig-moralisch zu überleben.
MM: Irdisch orientierte Menschen mögen
ihnen deswegen Pessimismus vorwerfen ...
Schmitz: Dieser Glaube macht mich nicht
zum Pessimisten, sondern zu einem absoluten Optimisten. Denn ganz
gleich, welches Unrecht die Menschen in dieser Welt schon erlebt haben
und welches Unrecht noch über Menschen und Völker kommen wird: Die
Hoffnung von Milliarden gläubigen Menschen gründet sich darauf, dass
dieses Unrecht nicht das letzte Wort sein darf und auch nicht das letzte
Wort sein wird. Einem irdischen Gericht mag sich ein mächtiger Politiker
ggf. entziehen können. Ich glaube aber nicht, dass irgendein Mensch dem
Jüngsten Gericht entgehen wird. Ich glaube also, dass dieses Jüngste
Gericht für alle leidgeprüften Menschen und Völker die Gerechtigkeit
bereit halten wird, auf die sie so lange gewartet haben.
MM: Das Völkerrecht scheint in der
aktuellen Zeit ohnehin keine große Rolle mehr zu spielen. Die westliche
Führungsmacht verstößt tagtäglich gegen das Völkerrecht, die
Bundeskanzlerin erklärt den Schutz eines Apartheidstaates zur
Staatsräson und entsendet deutsche Soldaten auch ohne UN-Mandat zu
Auslandseinsätzen. Warum gibt es nicht einen kollektiven Aufschrei von
großen juristischen Verbänden?
Schmitz: Als Anwalt möchte aus der
Perspektive von Anwälten antworten: Ich vermute, dass viele Anwälte
einfach Nachteile befürchten, gerade auch den Verlust von Mandanten, die
parteipolitisch engagiert sind und eine solche Kritik an der
Regierungspolitik nicht wirklich hinterfragen wollen. Nach meiner
Erfahrung haben zwar viele Menschen das Vertrauen in Politiker und
Medien verloren, aber nur Wenige machen sich wirklich die Mühe, sich in
alternativen Medien vertieft mit den wahren Hintergründen von
politischen Entscheidungen auseinandersetzen. Es ist also nicht so, dass
auch hochbegründete und absolut berechtigte Kritik stets angemessen
reflektiert wird und überall Gefühle der Dankbarkeit auslösen würde. Es
gibt immer noch viele Menschen, die Zeitungen lesen und sich die
Nachrichten im Fernsehen ansehen und unreflektiert (fast) alles glauben
was dort gesendet wird. Diese Problematik hat mich – auch wegen der
Berichterstattung zu Syrien – kürzlich ebenfalls zu einer öffentlichen
Stellungnahme veranlasst, siehe: "Wilfried
Schmitz: Strafanzeige gegen Mitarbeiter der ÖR wegen des Tatverdachts
der Werbung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland".
Parteien haben in dieser Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen
Ebenen großen Einfluss, und ich vermute, dass viele Anwälte einfach
befürchten Mandate zu verlieren.
MM: Demokratie ohne Parteien?
Schmitz: Meines Erachtens wäre
Demokratie nur denkbar, wenn Politik nicht von Parteien und ihren
Spitzenvertretern bestimmt wird, sondern von freien, parteiunabhängigen
Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die sachgerechte Lösung von
Problemen einsetzen und nicht deshalb nach politischen Ämtern streben,
um sich auf diesem Wege eine besonders vorteilhafte Versorgung sichern
zu können.
MM: In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie:
„Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der
Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur
Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die
Terrororganisation IS“ dienen soll. Genau das tut aber die
Bundesregierung. Gibt es keine Richter in Deutschland, die das erkennen?
Schmitz:
Sind Sie da wirklich so sicher, dass die Bundeswehr in Syrien nur das
Ziel verfolgt, dort beim Kampf gegen die Terrororganisation IS
Unterstützung zu leisten? Sogar die von mir erwähnte Rechtsprechung des
BGH stellt fest, dass die Bundesregierung auch sogenannte „gemäßigte
Oppositionelle“ in ihrem „Kampf“ in Syrien unterstützt. Ich selbst bin
nicht in der Lage zu erkennen, was diese Opposition, die mit Waffen
gegen die Regierung Assad kämpft, denn nun zu einer „gemäßigten“
Opposition bzw. „gemäßigten Rebellen“ macht bzw. worin sich der Terror,
der (auch) von diesen Gruppierungen ausgegangen ist, denn nun genau von
dem Terror des IS unterscheidet. Das Web ist voll mit äußerst negativen
Berichten über Untaten solcher „Rebellen“, und meines Erachtens darf es
keinem Land dieser Erde gestattet sein, solche Rebellen in irgendeiner
Form zu unterstützen, nur damit in Syrien ein „Regime-Change“
stattfinden kann.
MM: ... und die Richter?
Schmitz:
Ein Strafrichter kann sich nur mit dem befassen, was ein Staatsanwalt
zur Anklage bringt. Wenn Staatsanwälte die richtigen Fragen stellen
werden und alle ermittelbaren Anknüpfungstatsachen feststellen und ihrer
Anklage offen legen werden, dann wird auch ein Richter sich nicht der
Erkenntnis verschließen. Die Informationen, die mir zugänglich waren,
sind auch jedem Staatsanwalt und Richter zugänglich, und diese
Informationen liefern meines Erachtens schon genug Material, um im
Hinblick auf die von mir formulierten Tatvorwürfe einen Anfangsverdacht
zu begründen, der die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigt. Aber ein
Staatsanwalt kann – gemeinsam mit einem Ermittlungsrichter – auch noch
solche Beweise sichern, die eben nur mit staatlichen Ermittlungsmethoden
erlangt werden können.
MM: Sehr geehrter Herr Schmitz, wir
danken für das Interview und wünschen viel Erfolg mit der Strafanzeige. |